Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die im Auftragsschein / Lieferschein mit der Unterschrift quittierten Lieferungen und Leistungen wurden in einwandfreiem Zustand empfangen. Vertragspartner ist die Miesen & Cie. GmbH, 53225 Bonn, St. Augustiner Str. 133, USt-Id Nr. DE284150360, HRB 19148, Geschäftsführer RaIf Miesen. Unsere Mitarbeiter sind bevollmächtigt, im Absatzgeschäft und Kundenverkehr Verträge zu schließen.

Rechnungen sind sofort fällig. Zahlungen sind vor Ort per Direktzahlung zu begleichen (z.B. EC Karte, Kreditkarte, Barzahlung, Überweisung in Gegenwart des Technikers, Paypal-Zahlung an acc@miesen-gmbh.de in Gegenwart des Technikers). Eine Zahlung, die nicht innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung erfolgt ist, löst einen Verzugsschaden aus. Der Rechnungsversand erfolgt stets unmittelbar nach Rechnungserstellung postalisch oder per E-Mail, sofern der Kunde diesen Wunsch ausdrücklich dadurch äußert, dass er seine E-Mail Adresse angibt. Die persönlichen Daten unserer Kunden verwenden wir nur zu auftragsbezogenen Zwecken gemäß unserer Datenschutzerklärung. Der Rechnungszugang ist somit der auf das Rechnungsdatum folgende Werktag. Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum. Bei einer nicht fristgerechten Zahlung und zwei erfolglosen Mahnungen im Abstand von mind. einer Woche erklärt sich der Schuldner mit einer Herausgabe unseres Eigentums einverstanden. Die dabei entstehenden Zeit- und Retoure- sowie Wiedereinlagerungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. 

Bereits aufgewendete und ggf. mit dem Gerätekauf verrechnete Arbeitszeit wird bei einer vorstehend beschriebenen Rückabwicklung ebenfalls erneut berechnet und ist vom Schuldner zu zahlen. Eine Barzahlung erfolgt lediglich auf ausdrücklichen Wunsch des Schuldners / Kunden, wenn diesem keine andere Zahlungsmöglichkeit (EC Karte / Kreditkarte etc.) möglich ist und er die Rechnung nicht anderweitig bezahlen kann. Bei einer Barzahlung beauftragt der Schuldner bzw. Kunde den Techniker, den Rechnungsbetrag entgegenzunehmen und dass der Techniker die Rechnung im Namen des Schuldners begleicht. Wir empfehlen ausdrücklich andere Zahlungswege als Barzahlungen. Der Unterzeichner ist der Auftraggeber oder sein rechtmäßiger Vertreter. Er garantiert, dass der Rechnungsempfänger der Empfänger bzw. Verwender der Ware oder Dienstleistung ist, dass eventuell abweichende Rechnungs- und Leistungsempfänger vollständig und der Richtigkeit entsprechend angegeben wurden sowie dass alle in diesem Dokument gemachten Angaben den Tatsachen entsprechen. 

Unsere Leistung erbringen wir als logistischen und organisatorischen Gründen lediglich im Einsatzgebiet des Kundendienstes in der Bundesrepublik Deutschland, mithin dem Großraum Bonn-Rhein-Sieg, Köln, Leverkusen Düsseldorf und Neuss sowie deren Umgebung. Durch Falschangaben, insistierte Arbeitsschritte oder insistierte Bestellungen verursachte Arbeitszeit oder Aufwendungen werden wir entsprechend unserer Tarife abrechnen. Bestellungen sind grundsätzlich verbindlich und bindend. Wir führen alle gängigen Ersatzteile stets mit, jede bestellte Ware wird stets speziell für das Gerät des Kunden bezogen und kann nicht für Geräte anderer Kunden verwendet werden, mithin wir würden bei einem Rücktritt auf der Ware sitzen bleiben, da nicht gängige und extra bestellte Waren aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Geräte, Baureihen und Einbausituationen nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden können bzw. es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein Kunde uns mit dem exakt gleichen Gerät und dem identischen Fehler innerhalb von 2 Jahren beauftragt. Es besteht daher kein Recht auf Rücktritt von einer Bestellung. 

Bei einer Rückgabe berechnen uns unsere Vorhändler Wiedereinlagerungskosten in Höhe von durchschnittlich ca. 50 EUR zzgl. MwSt. zzgl. Versandkosten, welche wir weiterberechnen müssten. Bei einem erschwerten Einbau in Form einer Modifizierungsnotwendigkeit der Verwendungsstelle, einer nicht fachgerechten oder nicht den Sicherheitsrichtlinien entsprechender Verwendungsstelle oder einem erschwerten Zugang der Verwendungsstelle sind entsprechende, über den Angebotspreis hinausgehende zusätzliche Arbeitszeitwerte gemäß unserer Tarife zu berechnen. Ein Arbeitszeitwert, kurz AW genannt, wird je angefangene Zeiteinheit Arbeitszeit fällig. Die Dauer der Zeiteinheiten sowie die preisliche Höhe ist auf dem Arbeitsnachweis / Lieferschein / Auftragsschein und auf der Website des Unternehmens, www.miesen-gmbh.de beschrieben, weiterhin kann unser Tarif telefonisch unter 0228-346077 an Werktagen zwischen 8 und 18 Uhr erfragt werden, gleiches gilt für die Kfz-Kosten sowie An- und Abfahrtszeitkosten und die VDE Sicherheitsmessung, für welche wir aufgrund der teuren Messgeräte eine Pauschale berechnen müssen. In über unser Einsatzgebiet hinausgehenden Regionen fallen, falls wir einen Auftrag annehmen, die Kfz-Kosten sowie An- und Abfahrtszeitkosten jeweils pro Anfahrt und nicht einmalig pro Auftrag an. Für einen Notdiensteinsatz am Tag der Terminvereinbarung fallen gewöhnlich zusätzlich (also doppelt) jeweils Kfz-Kosten sowie An- und Abfahrtszeitkosten an, da weder die An, noch die Abfahrt in der zuvor geplanten Route liegt und ggfls. ein Termin verschoben werden muss. Notdiensteinsätze am Folgetag der Terminvereinbarung werden gewöhnlich mit einer zusätzlichen An- und Abfahrtszeitkostenpauschale berechnet. Darüber hinausgehende Gewährung von Sondertarifen, wie Pauschalen oder Notdiensttarifen, entscheidet das Unternehmen in Einzelfällen auf Anfrage vor Auftragsvergabe.

In Einzelfällen kann eine über die ursprüngliche Diagnose hinausgehender Defekt erst durch die Erneuerung des ursprünglich als Defekt identifizierten Bauteils erkannt werden, (Folgefehler oder weiterer Fehler). Wir gewährleisten lediglich eine Reparatur des als defekt diagnostizierten und des zur Reparatur beauftragten Bauteils durch dessen Erneuerung. Weitere, unerkannte Defekte können wir nicht ausschließen, da Bauteile in Ihrer Funktion und deren Prüfung voneinander abhängig sein können. Die Erneuerung von Gerätebauteilen oder Geräten sowie die damit einhergehenden Bestellungen erfolgen generell zwar aufgrund unserer unverbindlichen Empfehlung, z.B. aufgrund des allgemeinen Zustandes, aber ausdrücklich verbindlich durch den Auftrag des Kunden, auch unabhängig des Zustandes. Jeder Reparatur geht zwingend eine Diagnose durch unsere Fachkräfte voraus. Unsere primäre Dienstleistung ist die Identifikation eines Fehlers, erst danach kann eine Reparatur im Rahmen eines Austauschs des entsprechend als Defekt diagnostizierten Bauteils erfolgen und die Diagnose von evtl. vorhandenen weiteren Defekten. 

Eine vom Kunden erkannte Symptomatik ohne die Identifizierung der Ursache durch unsere Fachkräfte stellt keine Diagnose dar. Ein Reparaturauftrag erfolgt stets für einen durch unsere Fachkräfte bereits erkannten und identifizierten, respektive diagnostizierten, spezifischen Defekt eines Gerätebestandteils, welcher im Rahmen der Reparatur erneuert wird. Machen wir ein defektes Bauteil gangbar, ohne es zu erneuern, so geschieht dies auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden hin, welcher darüber informiert ist, dass ohne den Austausch eines Bauteils kein Reparaturerfolg des Bauteils garantiert werden kann und dass wir bei einem derartigen Reparaturversuch keine kostenfreie Nachbesserung bis zum Reparaturerfolg im Rahmen der Gewährleistung gewähren können, falls der Reparaturversuch nicht das gewünschte Ergebnis liefert. 

Wir betrachten „Instandsetzungsversuche“ oder „Reparaturversuche“ (gangbar machen) als Teil der Diagnose. Ferner handelt es sich um keinen Sachmangel im Sinne der Gewährleistung, wenn bei unserer Dienstleistung „Diagnose“ keine Fehlerursache ermittelt werden kann, insb. dann nicht, wenn das Gerät fehlerfrei läuft bzw. der beschriebene Fehler nicht auftritt. Mithin kann eine Fehlerursache auch nur bei Auftreten des Fehlers, verursacht durch dessen Fehlerquelle erkannt werden. Dies gilt auch, wenn es mehrere Fehlerquellen gibt und/oder eine (weitere) Fehlerquelle während unserer Arbeiten am Gerät keinen Fehler verursacht. In solchen Fällen ist eine weitere Fehlersuche kostenpflichtig. Die Gewährleistung für Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache, einschließlich diesbezüglicher Planungsarbeiten sowie für alle Geschäfte mit Unternehmern wird auf 12 Monate verkürzt. Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche richten sich nach den Garantiebedingungen der Hersteller.

Bei einer nicht abgeschlossenen Reparatur untersagen wir den Betrieb des Gerätes und setzen das Gerät technisch außer Betrieb. Wir übernehmen keinerlei Haftungen für Manipulationen der Außerbetriebsetzung und für Folgeschäden aus dem Betrieb des Gerätes oder durch Kontakt zu dem Gerät. Wir haften für keinerlei Schäden aus dem Betrieb oder dem Kontakt zu nicht sachgemäß oder nicht vollständig montierten Geräten, wie z.B.:

– unbefestigt auf einem Sockel,
– bei einem in der Zeit zwischen einer Diagnose und einem Ersatzteileinbau nicht zurück gebauten Gerät (da Kunden die Kosten der Arbeitszeit beim erneuten Ausbau oder erneuter Zerlegung des Gerätes einsparen möchten) oder
– untergebauten Geräte ohne Abdeckung, bei welchen wir einen Betrieb nicht freigeben,
da Geräte erst nach Abschluss der Montage, z.B. durch zusätzliche Befestigung, vollständigen Rückbau oder beispielsweise ein zusätzliches Unterbaublech, in Betrieb genommen werden dürfen. 

Falls Geräte entsprechend wie vorstehend beschrieben verbleiben, untersagen wir den Betrieb, untersagen die Manipulation der technischen Außerbetriebsetzung, geschieht dieser Verbleib auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und der Kunde wurden über die Gefahren informiert. Es ist untersagt, in das Innere eines Gerätes hineinzugreifen oder ein auf Kundenwunsch nicht sachgemäß hinterlassenes Gerät zu berühren oder gar zu betreiben und es ist sicherzustellen, dass Personen mit Zugang zu dem Gerät darüber informiert werden, da wir keine Haftung aus daraus resultierenden Unfällen übernehmen. Wir klären die Kunden stets umfassend über notwendige Sicherheitsmaßnahmen auf, es kommt jedoch häufig vor, dass Kunden aus Kostengründen auf Sicherheitsmaßnahmen verzichten und uns anweisen die Arbeit vor Installierung der Sicherheitsmaßnahmen einzustellen. 

Bei Geräten, die nicht vorschriftsmäßig, nicht gemäß der Herstellerangaben oder nicht fachgerecht montiert sind, haften wir nicht für Schäden, die beim Ausbau entstehen. Granit und Holz sind Naturprodukte und können Verfärbungen aufweisen sowie bestimmte Stoffe aufnehmen. Daraus resultierende Schäden gehen nicht zu unseren Lasten. Wir haften nicht für Schäden, die bei Arbeiten am Gerät des Kunden, bedingt durch manipulierte oder defekte Bauteile des Gerätes oder der Anschlüsse, entstehen, z.B. fehlerhaft unter Spannung stehende Glasscheiben oder maroder Steckdosen. 

Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die durch Störungen oder Defekte des Gerätes entstehen, wie beispielsweise auslaufende Flüssigkeiten oder Defekte die bei der Reparatur entstehen. Wir haften generell nur bei Schäden, die unmittelbar und durch uns sowie grob fahrlässig verursacht wurden, z.B. grob Fahrlässig verursachte Kratzer oder Ähnliches. Ebenfalls haften wir nur, wenn uns die Schäden zuzurechnen sind, z.B. wenn der Kunde uns auf diese Schäden unmittelbar bei der Abnahme der Arbeiten hinweist. Als defekt diagnostizierte Gerätebauteile, Geräte sowie Altgeräte sind zur Entsorgung durch uns freigegeben, sofern der Kunde uns diese mitgibt oder überlässt. Durch das Überlassen oder Mitgeben übereignet uns der Kunde besagte Bauteile ausdrücklich und bindend. Wir lagern grundsätzliche keine Geräte und reparieren gewöhnlich beim Kunden vor Ort ohne das Gerät mitzunehmen. Sofern der Kunde Geräte oder Gerätebauteile entsprechend vorstehend an uns übereignet, geht die Beweislast hinsichtlich Fragestellungen die Geräte oder Gerätebauteile betreffend, auf ihn über. Es wäre unverhältnismäßig defekte Bauteile generell beim Kunden zu belassen oder umfassend zu lagern.

Ein Kundendienstauftrag umfasst die Behandlung eines gemeldeten Defektes. Absagen oder akute Nichtwahrnehmungen können aufgrund unserer Terminplanung lediglich spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Terminbeginn kostenfrei berücksichtigt werden. Andernfalls, z.B. bei kurzfristigeren Absagen des Kunden, müssen wir eine Gebühr für die dann freie Zeit des Technikers in Höhe eines Arbeitszeitwertes erheben. Dem Kunden sind alle Tarife und Preise vorab bekannt gewesen. Der Kunde hat das auf dem Arbeitsnachweis / Auftragsschein / Lieferschein Quittierte vorab beauftragt bzw. verbindlich bestellt. Terminverschiebungen vereinbarter oder von uns vorgeschlagener Termine auf Basis von Aufträgen können wir maximal um 28 Werktage aufschieben. Darüber hinaus entstehen uns Kosten für Lagerung, Bearbeitung oder Verzugszinsen von 0,014% des Auftragswertes pro Tag. 

Ein Kundendiensttermin wird im Normalfall innerhalb eines Zeitfensters von ein oder zwei Stunden vergeben. Diese Zeitfenster stellen den Beginn des Termins dar. Der Termin ist wahrzunehmen und kann in Einzelfällen bis nach dem Zeitfensters andauern. Bei einer Unterbrechung des Termins auf Kundenwunsch außerhalb des vorab vereinbarten Zeitfensters berechnen wir keine erneuten Anfahrtskosten bei einem erneuten Besuch zur Fertigstellung der Arbeiten. Sollte es unsererseits nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, informieren wir den Kunden telefonisch, gewöhnlich vor dem Termin, spätestens bis zum Ende des Zeitfensters des Termins. Einer von drei kurzfristig vorgeschlagenen Ersatzteminen ist anzunehmen. Der Kunde hat nicht das Recht, für Folgetermine oder Ersatztermine mehr als fünf Terminvorschläge werktags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr innerhalb von 7 Tagen des ursprünglichen Termins auszuschlagen. Ist dem Kunden beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub maximal vier Wochen keine Terminwahrnehmung möglich, ist uns dies mitzuteilen und wir werden die Termine entsprechend vorschlagen. Bei einer längeren Verzögerung müssen wir auf eine Vorkassenzahlung bestehen.

Die gewöhnliche Lieferzeit beträgt 1-3 Werktage. Eine Verzögerung, beispielsweise durch Rückstände beim Hersteller oder Streiks bei Versanddienstleistern, sofern die Verzögerung dem Kunden mitgeteilt wird, ist kein Rücktrittsgrund und dem Zulieferer geschuldet. Es ist uns eine Nachbesserung der Dienstleistung Lieferung zuzugestehen, der Zeitraum ist dabei mit uns abzustimmen, da wir auf Lieferzeiten unserer Lieferanten keinen Einfluss haben. Reklamationen werden gewöhnlich innerhalb einer Woche bearbeitet. Unter Umständen kann eine Behebung der in einer Reklamation angeführten Mängel darüber hinaus andauern und ein Abschluss der Bearbeitung innerhalb einer Woche wird nicht garantiert, da dieser unter Umständen von Dritten (Zulieferern) abhängt. Es wird jedoch bestrebt, sämtliche Kundenanliegen stets zeitnah zu bearbeiten und abzuschließen. 

Gewöhnlich gewähren wir unseren Kunden nach einem Kostenvoranschlag oder einem Angebot 10 Werktage Bedenkzeit, danach ist die Diagnose zu zahlen und der Kostenvoranschlag ggf. nicht mehr gültig. Davon abweichende Regelungen können mit einem Mitarbeiter unseres Hauses schriftlich vereinbart werden. Wir sind kein auf Fernabsatz ausgerichteter Geschäftsbetrieb. Wir gewähren kein Rücktrittsrecht und Bestellungen, unabhängig des genutzten Kommunikationskanals. Waren und Dienstleistungen sind generell bindende Kaufverträge, da wir die Waren speziell gemäß der Kundenspezifikation beschaffen, bzw. Werkverträge, sofern ein Einbau mit vereinbart ist. Kundendienstterminvereinbarungen und sonstige Termine sind grundsätzlich bindende Aufträge und Verträge. Bei Abbruch eines Auftrages oder Rücktritt von einer Bestellung sind alle bis dahin angefallenen Kosten sowie Aufwendungen für den Abbruch, wie Retourekosten, Bearbeitungsgebühren und weitere angefallene Kosten zu zahlen. Die Höhe der Kosten ist von diversen Faktoren wie denen der Zulieferer und dem mit dem Abbruch verbundenen Aufwand, Aufwendungen und den entgangenen kalkulatorischen Gewinne abhängig.


Bestimmte Ersatzteile können auf Kundenwunsch auch schneller als üblich zur Verfügung gestellt werden (Express Service). Dieser Express Service kann mit einem Aufpreis verbunden sein, da die Ersatzteile dann umgehend physisch beim Großhändler oder unserem Lager von Ihrem Techniker abgeholt werden, per Express-Lieferung bestellt werden oder anderweitig sofort zur Verfügung gestellt werden. Der damit verbundene Mehraufwand, insb. die Zeit des Technikers diese umgehend zu beschaffen (extra dafür zum Großhändler, Lager, Packstation fahren), kann zu einem Aufpreis des Bauteils führen, da der Techniker in dieser Zeit keine anderen Kunden bedienen kann oder der Bezug nicht gesammelt mit anderen Ersatzteilen im Rahmen der gewöhnlichen Zyklen erfolgt. Es kann auch vorkommen, dass ein für einen nachfolgenden Kundentermin bezogenes Bauteil im Fahrzeug vorhanden und daher sofort verfügbar ist. In so einem Fall muss das Bauteil ebenso umgehen neu beschafft werden, um den anderen Kunden vereinbarungsgemäß bedienen zu können. Auch in diesem Fall sind die Mehrkosten nicht vom nachfolgenden Kunden sondern dem sofort bedienten Kunden zu tragen. Ein erhöhter Preis wird dem Kunden vorab mitgeteilt und nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch wird das Bauteil zu diesem teureren Preis schneller bezogen / eingebaut als gewöhnlich.

Soweit von uns personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse) erhoben werden, erfolgt dies, soweit es möglich ist, immer auf freiwilliger Basis. Für die Rechnungsstellung sind Daten wie Name und Anschrift verpflichtend. Wir geben Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weiter. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (wie beispielsweise bei der Kommunikation über E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Die Daten auf unseren Belegen (vom Kunden angegebene persönliche Daten in Verbindung mit den Daten der Geräte des Kunden) sowie die vom Kunden in unseren Formularen auf der Website (Online Terminbuchung, Kontaktformulare) angegebenen Daten dürfen von uns in unserer Kundendatei gespeichert und verwertet werden sowie zur Kontaktaufnahme genutzt werden. Insbesondere dürfen die Daten zu Werbezwecken, wie beispielsweise unsere alljährliche Weihnachtspost, Dritten, z.B. mit uns zusammenarbeitende Werbeagenturen, zu unsere Geschäftsinteressen verfolgenden Zwecken zur Verfügung gestellt werden. 

Diesem können Sie jederzeit formlos widersprechen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine Auskunft, an welche Agentur wann welche Daten zu welchem unsere Geschäftsinteressen verfolgenden Zweck weitergegeben wurden. Die auf den Arbeitsnachweisen / Auftragsscheinen / Lieferscheinen, Aufträgen und Kostenvoranschlägen aufgeführten Einzelpreise und Kostenvoranschläge verstehen sich ggf. zzgl. der gesetzliche MwSt., sofern dies gekennzeichnet ist, da die MwSt. aus organisatorischen Gründen (und Gründen des verfügbaren Raums auf diesen Dokumenten) sowie da wir uns primär an Geschäftskunden wenden, in einigen Fällen erst nach dem Aufsummieren der netto Einzelpreise hinzugerechnet wird. Es ist jedoch jederzeit erkennbar, ob es sich um einen Preis inkl. oder zzgl. MwSt. handelt. Der Endpreis wird inkl. der MwSt. ausgewiesen. Nettopreise sind Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt., Bruttopreise verstehen sich inkl. der gesetzlichen MwSt. Endpreise sind stets inkl. der gesetzlichen MwSt. ausgewiesen und gekennzeichnet. Sollte die Berechnung eines Nettopreises oder Einzelpreises oder Kostenvoranschlags inkl. MwSt. gewünscht werden, kann dies auf Anfrage erfolgen. Sollte eine Angabe auf diesem Dokument unverständlich ist, stehen wir für Rückfragen stets zu Ihrer Verfügung, gerne via E-Mail unter kontakt(at)miesen-gmbh.de.

Der Stand dieser Geschäfts- und Vertragsbedingungen ist im folgenden, letzten Absatz aufgeführt. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahekommende, wirksame Vereinbarung zu ersetzen. Rechtschreibfehler, sofern sie keine Umdeutung ermöglichen, führen nicht dazu, dass entsprechende Angaben unwirksam sind. Mündliche Nebenabreden zu den mit uns geschlossenen Verträgen bestehen nicht. Die Parteien vereinbaren, dass für den vorliegenden Vertrag Bonn Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter sein soll. Insbesondere, sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, aber auch, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

08. Januar 2018